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Der Bund der Vertriebenen Landesverband NRW e.V.
Der BdV-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat 81 Mitglieder und zwar 63 Kreisverbände, 14 landsmannschaftliche Landesgruppen und zusätzlich drei außerordentliche Mitgliedsverbände. Ihm gehören damit ungefähr 230.000 Heimatvertriebene in Nordrhein-Westfalen an, die bis auf die Ortsebene in 416 landsmannschaftlichen Gruppen und BdV-Verbänden organisiert sind. Insgesamt sind über 20 Prozent der Einwohner des Landes Vertriebene oder deren Nachkommen. Die alle Ebenen durchziehende duale Struktur des Bundes der Vertriebenen basiert auf den landsmannschaftlichen Gruppen als Vertretung ihrer Heimatgebiete und deren deutscher Bevölkerung (ostregionale Gliederung) sowie auf den BdV-Verbänden als Vertretung aller in einer Stadt, einem Kreis, etc. organisierten Vertriebenen (westregionale Gliederung). Diese Doppelstruktur findet ihren Ausdruck auch im obersten Beschlußorgan des Verbandes, der Landesversammlung, in der die Stimmen zwischen BdV-Verbänden und Landsmannschaften gleich gewichtet werden. Die Mitgliedschaft in den Landsmannschaften und Landesverbänden ist nicht auf Vertriebene beschränkt; dementsprechend befinden sich unter den Mitgliedern viele Nichtvertriebene. Der Bund der Vertriebenen ist ein überparteilicher und überkonfessioneller Interessenverband, der auf der Grundlage der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 die Verwirklichung des Rechts auf die Heimat anstrebt, sich für die Pflege, Bewahrung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturerbes einsetzt, für die soziale und wirtschaftliche Förderung und Eingliederung seiner Mitglieder arbeitet und für die Förderung und Unterstützung der in der Heimat verbliebenen Deutschen einsteht. Der Verband verfolgt diese Ziele durch zahlreiche kulturelle und politische Veranstaltungen, Integrationsmaßnahmen und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit.
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Der Bund der Vertriebenen - Bundesverband
1. Rechtsform
Der Bund der Vertriebenen ist der Zusammenschluß der in 21 Landsmannschaften, 16 Landesverbänden und 5 angeschlossenen Mitgliedsorganisationen organisierten Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler. Er ist der einzige repräsentative Verband der rund 15 Millionen Deutschen, die infolge Flucht, Vertreibung und Aussiedlung in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden haben und noch finden. Er ist ein Vereinsverband; seine Mitgliedsverbände sind ihrerseits eingetragene Vereine. Er ist als rechtsfähiger Verein beim Amtsgericht Bonn unter VR 2841 im Vereinsregister eingetragen. Wegen der Fürsorge für Vertriebene und Aussiedler, hat das Finanzamt Bonn-Außenstadt zuletzt am 29. April 1997 die Gemeinnützigkeit bestätigt.
2. Organisationsform
Seit dem Zusammenschluß der Landsmannschaften und Landesverbände am 27. Oktober 1957 und der endgültigen Konstituierung am 14. Dezember 1958 im Schöneberger Rathaus in Berlin ist für die Struktur des Bundes der Vertriebenen die zweigleisige Organisationsform kennzeichnend. Sie basiert auf den Landsmann-schaften als Vertretung ihrer Heimatgebiete und deren deutscher Bevölkerung sowie auf den Landesverbänden als Vertretung aller in einem Bundesland organisierten Vertriebenen.
In den 16 Landesverbänden sind 417 Kreisverbände und 70 Ortsverbände
in den 21 Landsmannschaften sind 204 Landesgruppen 3.900 Orts- und Kreisgruppen 982 Heimatkreisvereinigungen bzw. Heimatortsgemeinschaften
organisiert. Insgesamt hat der Bund der Vertriebenen rund 2 Millionen Mitglieder. Die Mitgliedschaft in den Landsmannschaften und Landesverbänden ist nicht auf Vertriebene beschränkt; dementsprechend befinden sich unter den Mitgliedern viele Nichtvertriebene.
3. Aufgaben
Ziele und Aufgaben des Bundes der Vertriebenen bestimmen sich aus der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 dem Selbstverständnis als rechtstreuer, der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Gemeinwohl verpflichteter Verband der Satzung den Erklärungen der Organe.
Die Mitgliedsverbände sind aus den unmittelbar in der Nachkriegszeit entstandenen Hilfsstellen landsmannschaftlicher Zugehörigkeit hervorgegangen. Seit den Anfängen als Selbsthilfeverbände mit dem Ziel der Sicherung der unmittelbaren Lebensgrundlagen und der Familienzusammenführung erweiterten sich die Aufgaben um die Interessenvertretung der Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler in allen vertriebenenspezifischen Fragen sowie um die Beratung und Betreuung dieses Personenkreises; beides völlig unabhängig von einer etwaigen Mitgliedschaft in den Verbänden. Von Beginn an bildet das Bemühen um eine rasche Eingliederung in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland und das sozial-politische und caritative Engagement den eindeutigen Schwerpunkt der Tätigkeiten. Von den rund 100.000 ehrenamtlich Tätigen sind daher die meisten in der sozialen Beratung und Betreuung tätig. Die Unterstützung und Hilfe der in der Heimat verbliebenen Deutschen, einschließlich der Pflege von Kontakten zu den östlichen Nachbarn auf gesellschaftlicher, administrativer und fachlicher Ebene (Stichwort "Volksdiplomatie") ist ein weiteres gewichtigtes Aufgabenfeld. Auf diesem Gebiet sind ganz besonders intensiv die ehrenamtlichen Mitarbeiter der landsmannschaftlichen Gruppierungen tätig. Ein weiteres Aufgabenfeld stellt die Bewahrung der Vielfalt kultureller Traditionen und des Kulturgutes der Deutschen im Osten als Bestandteil des gesamten europäischen Erbes dar. Nach den Veränderungen in den ostmitteleuropäischen Staaten, in denen Deutsche ihre Heimat hatten bzw. haben, ist es seit vielen Jahren möglich dabei zu helfen, diese Traditionen dort wo sie entstanden sind, wieder lebendig zu machen. Auch auf diesem Gebiet sind naturgemäß die Mitglieder der landsmannschaftlichen Organisationen führend.
4. Aufgabenerfüllung
Die oben geschilderten Aufgaben werden zum ganz überwiegenden Teil dezentral, bundesweit vor Ort von einer Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen erfüllt. Die Nähe zu dem zu betreuenden Personenkreis ermöglicht eine schnelle und bedarfsgerechte Erledigung.
Aussiedler-/Spätaussiedlerbetreuung Die Einzelberatung und -betreuung umfaßt folgende Tätigkeiten: Beratung und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, z.B. Spätaussiedlerbescheinigung, Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzen z.B.: Rentengesetze, Arbeitsförderungsgesetz, Sozialhilfegesetz; Briefe aufsetzen; Vermittlung an zuständige Stellen; Familienzusammenführung Begleitung bei Behördengängen zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Schreiben von Bewerbungen Kleidersammlungen, Ausgabe von Kleidung, Wäsche, Toilettenartikeln Vermittlung von Möbeln, Hausrat und sonstigen Einrichtungsgegenständen Sprechstunden im Übergangswohnheim, in der Geschäftsstelle der Kreisverbände Hausbesuche bei persönlichen Schwierigkeiten wie Krankheit, Wohnungssuche usw. Hilfe bei der Wohnungssuche, örtliche Wohnungsbörse des Kreisverbandes zur Vermittlung von Wohnraum, der kostengünstig von privater Seite für Aussiedler angeboten wird Gesprächsforen mit Behörden, Industrie, Handwerk, Kommunalpolitikern, Kirchen, Parteien, Verbänden etc. Stadtbegehungen Übergangswohnheim-Beratungs-Service Eingliederungsseminare für Aussiedler / Spätaussiedler Schulungsseminare für Aussiedlerbetreuer, In den Seminaren für Spätaussiedler werden Themen behandelt, die der raschen Eingliederung in das soziale System der Bundesrepublik Deutschland dienen. Angesichts der großen Anzahl jugendlicher Spätaussiedler befassen sich zahlreiche Seminare schwerpunktmäßig mit den speziellen Bedürfnissen und Problemen dieser Gruppe. Die Betreuerseminare informieren über die neuesten Entwicklungen, dienen der Fortbildung der Aussiedlerbetreuer und sichern die Qualität der Betreuung. Zunehmende Bedeutung gewinnen die gemeinwesenorientierten Maßnahmen, die im unmittelbaren Umfeld der Spätaussiedler vor allem durch Einbeziehung von Einheimischen Akzeptanz und Zusammenarbeit vor Ort fördern. Unterstützung / Hilfe der in der Heimat verbliebenen Deutschen; Pflege von Kontakten zu den östlichen Nachbarn
Die Mitgliedsorganisationen, darunter ganz besonders intensiv die landsmannschaftlichen Gruppierungen, leisten Erhebliches in der Zusammenarbeit mit den deutschen Volksgruppen und Minderheiten. Seit dem Beginn der 90-er Jahre steht nicht mehr nur das caritative Element im Vordergrund, sondern die Vermittlung von Know-How auf allen Gebieten, die für eine erfolgreiche Arbeit der Volksgruppen und Minderheiten wichtig sind. Dazu gehören soziale und gemeinschaftsfördernde, wirtschaftliche, bildungspolitische und investive Maßnahmen. Bei allem ist die Zusammenarbeit mit den örtlichen Vertretern der Nachbarn unerläßlich. In der Republik Polen hat der Bund der Vertriebenen 1998 rund 600 soziale und gemeinschaftsfördernde Projekte durchgeführt. Dabei wurden unter dem Gesichtspunkt der Hilfe zur Selbsthilfe über 500 Gruppen des Verbandes der deutschen sozialkulturellen Gesellschaften in der Republik Polen (VdG), des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit in Polen aber auch andere Organisationen wie z.B der Schlesische Bauernverband und die Handwerkskammer Schlesien unterstützt.
Die Maßnahmen im einzelnen: Unterstützung bei Auf- und Ausbau und der Unterhaltung von kleineren Begegnungsstätten, Ausstattung mit bürotechnischen Geräten, audiovisuellen Medien, Auf- und Ausbau von Bibliotheken berufsspezifische Bildungsmaßnahmen sowie Seminare für Handwerker und Mittelständler vor Ort und in der Bundesrepublik Deutschland Vermittlung von Praktikantenstellen, Messebesuchen für kleinere und mittelständische Unternehmen gemeinschaftsfördernde Begegnungsveranstaltungen soziale Maßnahmen wie z.B. Seniorenausflüge und Ferienfreizeiten. Diese auf kommunaler und regionaler Ebene von den Verbänden vor Ort durchgeführten Maßnahmen finden auch bei den polnischen Bürgermeistern oder in Gemeinden mit überwiegend polnischer Bevölkerung große Zustimmung. An den Maßnahmen in der Republik Polen nehmen im Durchschnitt jährlich 90.000 Menschen teil. Jährlich finden Koordinierungstreffen mit den Mitgliedsverbänden des BdV statt. Zum einen um Doppelarbeit zu vermeiden, zum anderen um Anregungen aus anderen Bereichen zu erhalten und zu geben. Bewahrung der Kultur der Deutschen im Osten / grenzüberschreitende Kulturarbeit Von Anfang an hat sich der Bund der Vertriebenen bei der Förderung der Kulturar-beit nach § 96 BVFG auf Maßnahmen von überregionaler Bedeutung beschränkt und einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der inhaltlichen Koordination und der dafür notwendigen Bildungsarbeit gesehen. Den Mitgliedsverbänden obliegt die Pflege des kulturellen Erbes unter regionalen Gesichtspunkten. Zu diesem Zweck unterhalten sie auch wissenschaftliche und künstlerische Einrichtungen sowie Museen. Im Vordergrund steht aber die kulturelle Breitenarbeit einschließlich der heimat- und landeskundlichen Arbeit. Nur wenige hauptamtliche Kräfte stehen hier zur Verfügung. Die Hauptarbeit wird von ehrenamtlich Tätigen geleistet. Sie wenden als Leiter vor Chören, Musik-, Volkstanz-, Trachten- und Theatergruppen, von Heimatstuben, Heimatmuseen und Heimatarchiven und als Veranstalter von Seminaren einen erheblichen Teil ihrer Freizeit dafür auf. Hinzu kommen die zahlreichen Begegnungsmaßnahmen im Zuge der grenzüberschreitenden Kulturarbeit in den einzelnen Heimatgebieten. Sie sind der Beitrag des Bundes der Vertriebenen zur Wiederbelebung, Erhaltung und Weiterentwicklung des deutschen kulturellen Erbes der deutschen Minderheiten und Volksgruppen und zum Dialog zwischen den in der Heimat verbliebenen Deutschen, den nichtdeutschen Nachbarn und den Vertriebenen selber. 1998 führten Vertriebenenorganisationen und die Organisationen der deutschen Volksgruppen und Minderheiten 29 kulturelle Veranstaltungen über den Bund der Vertriebenen aus öffentlichen Mitteln in Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei, der Tschechischen Republik und der Russischen Föderation durch. Das Spektrum der Maßnahmen reicht vom kleinen kulturellen Sommerfest des deutschen Vereins vor Ort über Vortragsreisen bis zu überregionalen Kultur-Festivals, bei denen auch die einheimische Bevölkerung angesprochen und beteiligt wird. Durch diese gemeinsamen Veranstaltungen wächst die gegenseitige Akzeptanz und eröffnet der deutschen Volksgruppe eine positive Perspektive für ihre weitere Existenz.
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